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   VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418   

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VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418 (https://dejure.org/2013,7126)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.02.2013 - 5 B 11.2418 (https://dejure.org/2013,7126)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - 5 B 11.2418 (https://dejure.org/2013,7126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 11 S. 1 Nr. 2, StAG § 11 S. 1 Nr. 1
    Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen, Verfassungsschutz, Landesamt für Verfassungsschutz, freiheitliche demokratische Grundordnung, Muslime, Schiiten, IVB, Islamische Vereinigung in Bayern e.V., Moschee, Moscheebesuche, Verfassungsfeindliche Bestrebungen, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 782
  • DVBl 2013, 798
  • DÖV 2013, 571
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2010 - 11 S 597/10

    Einbürgerung - Beweislast bei Verdacht der Unterstützung verfassungsfeindlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418
    Für das Vorliegen von Anknüpfungstatsachen zur Annahme verfassungsfeindlicher Bestrebungen nach § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG a.F. ist die Einbürgerungsbehörde darlegungs- und notfalls beweispflichtig (VGH BW, U.v. 29.9.2010 - 11 S 597/10 - VBlBW 2011, 478/480, s.a. Berlit, GK-StAR, § 11 Rn. 76).

    Für die Tatsachenfeststellung bestrittener Tatsachen gilt deshalb das Regelbeweismaß der vollen richterlichen Überzeugung auch dann, wenn sich die Einbürgerungsbehörde wegen der Geheimhaltungsbedürftigkeit von Erkenntnisquellen der eingeschalteten Verfassungsschutzbehörde in einem sachtypischen Beweisnotstand befindet (vgl. VGH BW, U.v. 29.9.2010 a.a.O.; VG-Darmstadt, U.v. 14.3.2011 - 5 K 76/09 - NVwZ-RR 2011, 748/749).

    Zur Bewertung von Erkenntnissen eines Landesamtes für Verfassungsschutz hat der VGH BW (U.v. 29.9.2010 - 11 S 597/10 - VBlBW 2011, 478/480) ausgeführt:.

  • VGH Bayern, 28.03.2012 - 5 B 11.404

    Einbürgerung; Mitgliedschaft in der islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG);

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418
    Mit § 11 StAG wird der Sicherheitsschutz im Einbürgerungsrecht mithin weit vorverlagert in Handlungsbereiche, die strafrechtlich noch nicht beachtlich sind und für sich betrachtet auch noch keine unmittelbare Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen (BayVGH, U.v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805 - juris Rn. 32 mit Hinweis auf BT-Drs. 14/533 S. 18 f.; U.v. 28.3.2012 - 5 B 11.404 - juris Rn. 32).

    Insbesondere eine seit vielen Jahren bestehende Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation kann einen gewichtigen tatsächlichen Anhaltspunkt für die Annahme einer Unterstützungshandlung darstellen (vgl. BayVGH, U.v. 28.3.2012 - 5 B 11.404 - juris Rn. 33).

    Der Senat geht daher davon aus, dass ähnlich wie bei anderen von verfassungsfeindlichen Organisationen getragenen Moscheen (etwa der IGMG - vgl. hierzu BayVGH, U.v. 28.3.2012 - 5 B 11.404) zu prüfen ist, ob der Kläger sich aus der Masse der normalen Moscheebesucher herausgehoben und sich etwa durch Funktionärstätigkeiten für den Trägerverein oder sonstige herausgehobene aktive Mitgestaltung des Vereinslebens und Förderung der Vereinsziele besonders hervorgetan hat.

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418
    Die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen wird regelmäßig einer Entscheidung nur dann zugrunde gelegt werden können, wenn es für das Vorliegen der entsprechende Tatsache noch andere Anhaltspunkte gibt (BVerwG, Beschluss vom 22.10.2009 - 10 B 20/09 - juris Rn. 4 und Beschluss vom 05.03.2002 - 1 B 194/01 - juris Rn. 4 mit ausdrücklichem Hinweis auf BVerfGE 57, 250, 292).

    Nach der zum Strafrecht entwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügen die Angaben des Gewährsmanns regelmäßig nicht, wenn sie nicht durch andere, nach Überzeugung des Fachgerichts wichtige ihrerseits beweiskräftig festgestellte Gesichtspunkte bestätigt werden (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1981 - 2 BvR 215/81 - BVerfGE 57, 250, 292 ff.; BVerfG , Beschluss vom 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93 - NJW 1996, 448; BVerfG , Beschluss vom 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05 - NJW 2007, 204).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01

    Rechtmäßige Übergangsregelung zur Einbürgerung - Ausschlussgrund -

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418
    Das Gericht muss sich der Gefahren der beweisrechtlichen Lage, also vor allem der besonderen Richtigkeitsrisiken in Ansehung anonym gebliebener Personen, deren Wissen durch einen Zeugen vom Hörensagen eingeführt wird, sowie der sich daraus ergebenden Grenzen seiner Überzeugungsbildung bewusst sein (VGH Bad.-Württ, Urteil vom 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - juris Rn. 50 und Urteil vom 27.03.1998 - 13 S 1349/96 - juris Rn. 37).

    Diese zum Strafrecht entwickelten Prinzipien können als Ausdruck des Rechts auf faires Verfahrens auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren herangezogen werden (Sodan/Ziekow, a.a.O., § 96 Rn. 38; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - a.a.O.).".

  • BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05

    Anspruch auf faires Verfahren (Gesamtbetrachtung); Konfrontationsrecht (fehlende

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418
    Nach der zum Strafrecht entwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügen die Angaben des Gewährsmanns regelmäßig nicht, wenn sie nicht durch andere, nach Überzeugung des Fachgerichts wichtige ihrerseits beweiskräftig festgestellte Gesichtspunkte bestätigt werden (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1981 - 2 BvR 215/81 - BVerfGE 57, 250, 292 ff.; BVerfG , Beschluss vom 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93 - NJW 1996, 448; BVerfG , Beschluss vom 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05 - NJW 2007, 204).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418
    Nach der zum Strafrecht entwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügen die Angaben des Gewährsmanns regelmäßig nicht, wenn sie nicht durch andere, nach Überzeugung des Fachgerichts wichtige ihrerseits beweiskräftig festgestellte Gesichtspunkte bestätigt werden (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1981 - 2 BvR 215/81 - BVerfGE 57, 250, 292 ff.; BVerfG , Beschluss vom 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93 - NJW 1996, 448; BVerfG , Beschluss vom 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05 - NJW 2007, 204).
  • BGH, 08.05.2007 - 4 StR 591/06

    Konfrontationsrecht; Beweiswürdigung (Besonderheiten beim Zeugen vom Hörensagen)

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418
    Die strafgerichtliche Rechtsprechung und Literatur verlangt daher regelmäßig "zusätzliche Indizien von einigem Gewicht" (vgl. näher BGH, Beschluss vom 08.05.2007 - 4 StR 591/06 - juris Rn. 2; Beschluss vom 19.06.1996 - 5 StR 220/96 - juris Rn. 3 ff; Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 6. Aufl. 2008, § 250 Rn. 13; Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 26. Aufl. 2009, § 46 Rn. 33 f.; Detter, Der Zeuge vom Hörensagen - eine Bestandsaufnahme, NStZ 2003, 1, 4).
  • BGH, 19.06.1996 - 5 StR 220/96

    Zeuge vom Hörensagen - Verurteilung - Angaben gegenüber Vertrauensperson -

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418
    Die strafgerichtliche Rechtsprechung und Literatur verlangt daher regelmäßig "zusätzliche Indizien von einigem Gewicht" (vgl. näher BGH, Beschluss vom 08.05.2007 - 4 StR 591/06 - juris Rn. 2; Beschluss vom 19.06.1996 - 5 StR 220/96 - juris Rn. 3 ff; Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 6. Aufl. 2008, § 250 Rn. 13; Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 26. Aufl. 2009, § 46 Rn. 33 f.; Detter, Der Zeuge vom Hörensagen - eine Bestandsaufnahme, NStZ 2003, 1, 4).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418
    Allerdings darf die in Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistete Garantie effektiven Rechtsschutzes auch dann nicht in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt werden, wenn eine Behörde sich gegenüber dem Auskunftsbegehren eines Bürgers auf Geheimhaltungsgründe beruft und sich diese Gründe gerade auch auf die allein als Beweismittel in Betracht kommenden Verwaltungsvorgänge beziehen, in denen die für das Verwaltungsverfahren und sein Ergebnis relevanten Sachverhalte dokumentiert sind (vgl. grundlegend zu dieser Problematik BVerfG, Beschluss vom 27.10.1999 - 2 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106, 121 ff.).
  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418
    Das Bundesverwaltungsgericht (vom 15.3.2005 - 1 C 26.03) habe hervorgehoben, dass es an einem Unterstützen i.S. des § 8 Abs. 1 Nr. 5 letzte Alternative AuslG fehle, wenn jemand lediglich einzelne politische, humanitäre oder sonstige Ziele der Organisation, nicht aber auch die Unterstützung des internationalen Terrors befürworte und nur dies mit seiner Teilnahme an erlaubten Veranstaltungen in Wahrnehmung seines Grundrechts auf freie Meinungsäußerung nach außen vertrete.
  • BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 20.05

    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss des -; Einbürgerung, Anspruch auf-;

  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 01.1805

    Einbürgerung, Ausschluss des Einbürgerungsanspruchs, Unterstützung der PKK/KADEK,

  • BVerwG, 22.10.2009 - 10 B 20.09

    Zeuge vom Hörensagen als von vornherein ungeeignetes Beweismittel; Ablehnung des

  • BVerwG, 05.03.2002 - 1 B 194.01

    D (A), Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, Rechtliches Gehör, Beweismittel,

  • OVG Hamburg, 07.04.2006 - 3 Bf 442/03

    PKK-Unterstützung in der Vergangenheit; Einbürgerungshindernis bei

  • VG Darmstadt, 14.03.2011 - 5 K 76/09

    Verwertbarkeit eines Behördenzeugnisses

  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 13 S 1349/96

    Zur Einbürgerung nach AuslG 1990 § 86; Anforderungen an den Ausweisungsgrund des

  • VG München, 13.11.2013 - M 7 K 12.2797

    Widerruf der Waffenbesitzkarte; Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen

    Auskünfte der Verfassungsschutzbehörden und das Zeugnis eines Zeugen vom Hörensagen können grundsätzlich verwertet werden, nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG, B. v. 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81- juris Rn 85 ff.; BVerwG, B. v. 5. März 2002 - 1 B 194/01 - juris Rn 4; BGH, B. v. 8. Mai 2007 - 4 StR 591/06 - juris Rn 2 f.; BayVGH, U. v. 27. Februar 2013 - 5 B 11.2418 - juris Rn 39 ff.; VGH BW, U. v. 29. September 2010 - 11 S 597/10 - juris Rn 49, U. v. 11. Juli 2002 - 13 S 1111/01 - juris Rn 50; OVG HH, U. v. 7. April 2006 - 3 Bf 442/03 - juris Rn 9) aufgrund ihres minderen Beweiswertes und zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) jedoch nur, wenn noch andere Indizien für die zu beweisenden Tatsachen sprechen.

    Dazu zählt ebenso die öffentliche oder nichtöffentliche Befürwortung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (BayVGH, U. v. 27. Februar 2013 - 5 B 11.2418 - juris Rn 13) wie die mehrjährige kontinuierliche Teilnahme an Veranstaltungen (BayVGH, B. v. 13. Oktober 2005 - 5 ZB 04.1781 - juris Rn 7 f.: 25 Veranstaltungen von 1993 bis 2000).

  • VG Augsburg, 28.10.2014 - Au 3 K 14.682

    Kündigung während der Elternzeit; besonderer Fall der ausnahmsweisen Zulässigkeit

    Zumal unabhängig davon ein Zeugnis vom Hörensagen nur begrenzt zuverlässig ist, so dass die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen, der vorliegend bereits nicht konkret benannt wurde, regelmäßig einer Entscheidung nur dann zugrunde gelegt werden kann, wenn es für das Vorliegen der entsprechenden Tatsache noch andere Anhaltspunkte gibt (BVerwG, B.v. 22.10.2009 - 10 B 20/09 - juris; BayVGH, U.v. 27.2.2013 - 5 B 11.2417 - DVBl. 2013, 798).
  • VG Berlin, 10.05.2021 - 4 K 380.20
    Es fehlt in einem solchen Fall daher hier an Aktivitäten, die für sich genommen oder in ihrer Gesamtschau nach ihrem Inhalt und ihrem Gewicht für die genannte Annahme ausreichen (so in einer ähnlichen Konstellation auch: VGH München, Urteil vom 27. Februar 2013 - 5 B 11.2418 - BeckRS 2013, 49688).
  • VG Mainz, 10.05.2019 - 4 K 756/18

    Vorliegen von Anknüpfungstatsachen zur Annahme verfassungsfeindlicher

    Das Vorliegen eines solchen Ausschlussgrundes für die Einbürgerung unterliegt in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (BayVGH, Urteil vom 27. Februar 2013 - 5 B 11.2418 -, juris Rn. 34).

    Auch für das Vorliegen von Anknüpfungstatsachen zur Annahme verfassungsfeindlicher Bestrebungen nach § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG ist die Einbürgerungsbehörde darlegungs- und beweispflichtig (BayVGH, Urteil vom 27. Februar 2013 - 5 B 11.2418 -, juris Rn. 34; VGH BW, Urteil vom 29. September 2010 - 11 S 597/10 -, juris Rn. 42; Berlit, in: GK-StAR, StAG § 11 Rn. 15).

  • VG Karlsruhe, 08.05.2013 - 4 K 1419/11

    Einbürgerungsbegehren eines Iraners; Doppelehe im Iran und in Deutschland;

    Mit § 11 StAG wird der Sicherheitsschutz im Einbürgerungsrecht mithin weit vorverlagert in Handlungsbereiche, die strafrechtlich noch nicht beachtlich sind und für sich betrachtet auch noch keine unmittelbare Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen (BayVGH, Urt. v. 27.02.2013 - 5 B 11.2418 -, m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 02.12.2009 - 5 C 24/08 -, ).
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